Aufgaben

Die ZPK führt im Auftrag von verschiedenen Vertragsparteien von Gesamtarbeitsverträgen sowie von verschiedenen Vollzugsorganen von Gesamtarbeitsverträgen (Paritätischen Organisationen) den Vollzug von Gesamtarbeitsverträgen im Ausbaugewerbe durch. Schwerpunkt bilden dabei jene Branchen, die als Vertragspartei am GAV für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn beteiligt sind.

Im Rahmen von Baustellen- und Lohnbuchkontrollen überprüft die ZPK die Einhaltung von GAV-Bestimmungen bei inländischen Arbeitgebenden mit Firmendomizil in der Schweiz und bei ausländischen Arbeitgebenden mit Firmendomizil ausserhalb der Schweiz (sogenannte Entsendebetriebe). Ein spezielles Augenmerk gilt dabei der sogenannten Scheinselbständigkeit, bei der Personen eine selbständige Erwerbstätigkeit für sich geltend machen (um damit nicht dem Gesamtarbeitsvertrag zu unterstehen), jedoch aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten effektiv als Arbeitnehmende zu qualifizieren sind.